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Narbenbildung nach Brandverletzung

Leider sind auch Kleinkinder nicht immer vor Brandverletzungen geschützt, die für sie und deren Eltern ein schmerzliches und einschneidendes Erlebnis darstellen, das nicht immer ohne psychische und körperliche Folgen bleibt. Ein Forscherteam aus den Niederlanden ermittelte, wie sich die Narben Jahre nach der Verbrennung beziehungsweise Verbrühung entwickelt hatten und ob sie noch spürbar oder deutlich auf der Haut erkennbar waren.

Bei der Nachverfolgung schauten sich die Forscher in 131 Fällen die Narben etwa fünf bis sieben Jahre nach dem jeweiligen Brandunfall genauer an. In 103 Unfällen war es zu leichten bis mittelschweren Verbrennungen gekommen, bei den restlichen Kindern handelte es sich um höhere Schweregrade, sodass über 10 % der Hautoberfläche verbrannt war. Auch die Eltern wurden in diese Beurteilung miteinbezogen. Bewertet wurden unter anderem mögliche Schmerzen, Juckreiz sowie das Aussehen der Narbe.

Im Ergebnis zeigte sich, dass die Schmerzen bei fast keinem Kind mehr Probleme bereiteten, sondern eher die Tatsache, dass sich die betroffenen Hautstellen anhand ihrer Farbe und ihrer Unebenheit auch nach dem Beobachtungszeitraum noch kenntlich machten. Allerdings gab das medizinische Personal eine sehr positive Beurteilung ab und die Eltern stuften das Aussehen der Narbe ihrer Kinder schlechter ein, insbesondere in Bezug auf dessen Farbe.

Die Studienautoren weisen darauf hin, dass das elterliche Urteil möglicherweise etwas negativer ausgefallen war, weil sie einen besseren Heilungsprozess der verbrannten Wunden erwartet hatten. Hier scheint es notwendig zu sein, die betroffenen Eltern in zukünftigen Fällen besser aufzuklären.

Spronk, I. et al.
Scar quality in children with burns 5–7 years after injury: A cross-sectional multicentre study
Wound Rep Reg 6/2021

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Hausarztpraxis Bürk
Dr. med. Wolfgang Bürk
Dr. med. Christine Bürk

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Telefax: +49(7477) 8354

Unsere Praxis besitzt die Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (ambulante hausärztliche Versorgung für insg. 36 Monate).

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