Rezept (nur für Dauermedikamente s.u.)
ACHTUNG! Ab sofort bekommen Sie ein elektronisches Rezept (E-Rezept). Kein Papierausdruck!
- Bitte beachten Sie, dass E-Rezepte nur dann ausgestellt werden können, wenn uns
- Ihre Gesundheitskarte vorlag (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.)
- Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen.
Vielen Dank!
Rezepte für Dauermedikamente: Bitte geben Sie unten in der Rezeptanforderung das Medikament + Stärke + Einnahmemenge an (z.B. 1-0-0)
- Wiederholungsrezepte können nach ärztlicher Prüfung ab dem 3. Werktag in der Apotheke abgerufen werden.
- Privatrezepte werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
- Bei Betäubungsmittel-Rezepten, Hilfsmitteln sowie KG Rezepten wenden Sie sich bitte zur Anforderung persönlich an unsere Praxis.
- Dringliche Rezeptanforderungen bitte telefonisch oder persönlich vor Ort bestellen.
- Wir bitten von Doppelanfragen in jeglicher Form abzusehen, da diese die Bearbeitungszeit Ihrer Rezepte unnötig verzögern.
- Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und somit nicht bearbeitet.
Vielen Dank!